Wichtige Information zum berlinpass

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 werden vorerst keine berlinpässe neu ausgestellt oder verlängert. Abgelaufene berlinpässe erhalten erst einmal ihre Gültigkeit.

Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 31. Mai 2020. Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe wurde über das abweichende Verfahren informiert.

Weitere Informationen zum berlinpass findet Ihr hier